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Da es mir erst am Donnerstag möglich war, Twingi I abzumelden und ich aber Twingi II an Freitag schon holen wollte, hatte ich schon die Befürchtung, dass ich mein altes Kennzeichen nicht behalten kann.
Dem ist Gott sei Dank nicht so, wenn das Fahrezug das abgemeldet wird, nicht mehr bewegt wird und an seinem endgültigem Stellplatz steht, kann sofort das neue Fahrtzeug mit dem gleichen Kennzeichen wieder zugelassen werden.
Das funktionier zum Glück im Landratsamt in Waiblingen (Rems-Murr-Kreis).
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